Urlaubs- und Verhinderungspflege

Auch Ihre Angehörigen brauchen mal Urlaub oder können krank werden. Wir stellen sicher, dass Sie ohne Unterbrechung die Pflege erhalten, die Sie brauchen. Sie haben die Möglichkeit, sich durch einen ambulanten Pflegedienst der Johannes Seniorendienste weiterhin zu Hause betreuen zu lassen.

Pflegekasse übernimmt Kosten bis 1.470 EUR

Sie können sich aber auch für eine stationäre Kurzzeitpflege entscheiden. Viele Senioren- und Pflegeheime haben speziell für diesen Bereich Plätze Plätze reserviert. Sie nehmen am alltäglichen Leben teil und erhalten so einen ersten Eindruck von unseren Senioren- und Pflegeheimen.

Wenn Sie eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie für eine Kostenübernahme einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Die Pflegeversicherung übernimmt unabhängig von der Pflegestufe pro Kalenderjahr höchstens 1.470 Euro für bis zu vier Wochen im Kalenderjahr. Im Einzelfall, wenn zum Beispiel dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden werden kann, kann die Kurzzeitpflege auch zweimal im Jahr bewilligt werden.

Pflegegeld auch für die Pflegevertretung

Die Einrichtungen unterstützen Sie bei der Kostenklärung. Voraussetzung für die Übernahme der Kosten ist, dass Sie bereits seit mindestens sechs Monaten von einem Angehörigen Zuhause gepflegt worden sind.

Der Anspruch auf die “Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege” ist nicht davon abhängig, ob ein pflegender Angehöriger Pflegegeld erhält. Wird Pflegegeld gezahlt, entfällt es für die Dauer der Pflegevertretung. Es ist bei Vorliegen der Voraussetzungen möglich, beide Angebote nacheinander zu nutzen.

Wünschen Sie weitere Informationen? Bitte schreiben Sie uns.

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