Manchmal kann es ganz schnell gehen: Ein Unfall, ein Sturz – und jemand aus der Familie, dem Freundes- oder Bekanntenkreis oder Sie selbst werden pflegebedürftig. D.h.,grundsätzlich kann Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes in allen Lebensabschnitten auftreten. Nach der Definition des Pflegegesetzes sind damit Personen erfasst, die wegen einer Krankheit oder Behinderung bei der Ernährung, der Mobilität, der Körperpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.
Was ist zu tun, wenn Pflegebedürftigkeit eintritt?
- Setzen Sie sich mit Ihrer Kranken-/Pflegekasse in Verbindung. Selbstverständlich kann das auch ein Familienangehöriger, Nachbar oder guter Bekannter für Sie übernehmen, wenn Sie ihn dazu bevollmächtigen.
- Wenn Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse gestellt haben, beauftragt diese den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Begutachtung zur Feststellung Ihrer Pflegebedürftigkeit.
- Führen Sie ein Pflegetagebuch darüber, bei welchen Verrichtungen geholfen werden muss (zum Beispiel beim Waschen, Anziehen, Essen) und wie viel Zeit diese Hilfen in Anspruch nehmen. Diese Angaben sind wichtig für die Begutachtung durch den MDK.
- Bitten Sie Ihre Pflegeperson, bei der Begutachtung durch den MDK anwesend zu sein.
- Sofern Sie es bereits einschätzen können, teilen Sie Ihrer Pflegekasse bei der Antragstellung mit, ob Sie zu Hause oder in einem Pflegeheim (z.B. einem JSD-Johanneshaus) gepflegt werden möchten.
- Versuchen Sie einzuschätzen, ob die Pflege längerfristig durch Ihre Angehörigen durchgeführt werden kann und ob Sie ergänzend oder ausschließlich auf Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes zurückgreifen müssen.
- Ist Ihre Pflege zu Hause nicht möglich, so können Sie sich von Ihrer Pflegekasse über geeignete stationäre Pflegeeinrichtungen (z.B. ein JSD-Johanneshaus) informieren und beraten lassen.
Wünschen Sie weitere Informationen? Bitte schreiben Sie uns.
