Bei der Kurzzeitpflege handelt es sich um ein zeitlich begrenztes Angebot, das zur Überbrückung genutzt werden kann, wenn pflegende Angehörige durch Krankheit ausfallen oder einmal Urlaub brauchen sowie beim Übergang vom Krankenhaus zurück in die eigene Wohnung. Wenn Sie aus dem Krankenhaus entlassen werden, aber noch nicht fit genug sind, um in den eigenen vier Wänden zu Recht zu kommen oder diese umgestaltet werden müssen, haben Sie für eine begrenzte Zeit Anspruch auf Kurzzeitpflege.
Teilnahme am “normalen” Leben
Auch in anderen Krisensituationen, wenn die häusliche Pflege nicht sichergestellt ist, bietet die Kurzzeitpflege eine gute Möglichkeit, mit kompetenter Pflege und Betreuung einen Zeitraum von mehreren Wochen zu überbrücken. Viele JSD-Einrichtungen haben so genannte „eingestreute” Plätze für die Kurzzeitpflege, also keinen gesonderten Bereich, der ausschließlich hierfür reserviert ist. Sie nehmen am alltäglichen Leben teil, werden rund um versorgt und betreut und können so einen ersten Eindruck von unseren Häusern bekommen.
Pflegeversicherung zahlt für 28 Tage
Wenn Sie eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Anspruch nehmen möchten, beantragen Sie die Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse. Die Pflegeversicherung übernimmt unabhängig von der Pflegestufe pro Kalenderjahr höchstens 1.470 Euro für maximal 28 Tage. Im Einzelfall kann die Hilfe der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege kombiniert werden und damit zweimal im Jahr bewilligt werden.
Die Einrichtungen unterstützen Sie bei der Kostenklärung.
Wünschen Sie weitere Informationen? Bitte schreiben Sie uns.
